Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 623 BGB, § 242 BGB
(Aufhebungsvertrag - Schriftform - Treuwidrigkeit)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung von Erklärungen zur Aufwandentschädigung und zum Übertritt in Gemeinschaftsunternehmen; Darlegungen der Arbeitgeberin zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von Erklärungen zur Aufwandentschädigung und zum Übertritt in Gemeinschaftsunternehmen; unbegründete Darlegungen der Arbeitgeberin zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.11.2009 - 54 Ca 11833/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09
- BAG, 16.09.2011 - 6 AZR 405/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03
Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09
Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden (BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 659/03). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09
Entscheidend ist daher, wie der Empfänger das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 196/99). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09
in einem Urteil vom 2. Oktober 2009 (& Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09) entschieden habe.
- LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12
Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter
bb) Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (…BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - nv., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 - 10 Sa 2642/09 - nv., juris). - LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen …
Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (…BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .